Die Bund-Länder-Initiative „Leistung macht Schule“ (LEMAS) – Berichte und Dokumente
Kommentierende Hinweise zu LemaS hier
Die angegebenen Dokumente und weitere Texte sind hier im Überblick zusammengefasst.
Bericht über „LEMAS“
Die Initiative hat ihren Ausgang bei den internationalen Bildungsvergleichen ab den 90er Jahren, insbesondere bei den negativen Ergebnissen von PISA 2001. – 2007 wird ein Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern geschlossen mit dem Ziel, „bei der Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich und diesbezüglichern Berichten und Empfehlungen“ zusammenzuarbeiten (Art. 1). – Im Rahmen der Bund-Länder-Kooperation wurde seitdem eine Reihe von gemeinsamen Initiativen umgesetzt (u.a. zur frühkindlichen Bildung, zur digitalen Bildung und zur Inklusion).
Die Kooperation zwischen Bund und Ländern in Fragen der Bildung ist aufgrund der föderalen Trennung der Zuständigkeit durchaus heikel.
„Das Grundgesetz regelt, dass Bund und Länder zur Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich und bei diesbezüglichen Berichten und Empfehlungen zusammenwirken können (Art. 91b Abs. 2 GG). Auf dieser Grundlage beteiligt sich der Bund zum Beispiel an der Finanzierung, Koordinierung und Auswertung der PISA- oder IGLU-Studien. Für diese Gemeinschaftsaufgabe haben Bund und Länder 2007 eine eigene Steuerungsgruppe eingerichtet.“ (Verwaltungsabkommen a.a.O.)
2009 arbeitet der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages eine Stellungnahme aus, die zu einem positiven Ergebnis kommt:
„Die in Art. 91 b GG a. F. bestehende breite Mitwirkungsmöglichkeit des Bundes bei der Bildungsplanung – etwa auch in Angelegenheiten des Schulwesens – wurde durch die Föderalismusreform I ersetzt und zugleich begrenzt durch die neue Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern, aufgrund von Vereinbarungen zur Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich und bei diesbezüglichen Berichten und Empfehlungen zusammenwirken zu können, Art. 91 b Abs. 2 GG.“ (Kompetenzen des Bundes im Bereich des Bildungswesens, Wiss. Dienste des Dt. Bundestages).
2013 beschließt zunächst die KMK „Eckpunkte für die Förderung von leistungsstarken Schülerinnen und Schülern“ und organisiert eine Länderumfrage zum jeweiligen Stand der Förderung, deren Ergebnisse 2014 der Amtschefkommission „Qualitätssicherung in Schulen“ zur Verfügung stehen. – Im März 2015 legen KMK und HRK einen gemeinsamen Vorschlag zur Lehrerbildung vor, in dem unter den Begriff der Inklusion auch die Förderung von besonderen Begabungen aufgenommen wird.
Bereits im Juni 2015 folgt dann mit der „Förderstrategie für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler“ die umfassende Ausarbeitung, die für die spätere Bund-Länder-Initiative Grundlage ist. Auch hier wird die Initiative als notwendige Antwort auf die Ergebnisse der PISA Studien vorstellt.
Ein Zwischenspiel der Länder
Damit ist das Vorhaben in der öffentlichen Meinungsbildung, so dass nun auch die parteipolitischen Differenzierungen, die in dem KMK Papier nicht artikuliert werden konnten, nach außen getragen werden. Bayern, Sachsen und Hessen, die Bundesländer mit CDU Kultusministern, berufen für den 4. Dezember 2015 eine Dreiländerkonferenz in Berlin ein, um innerhalb der KMK-Planung ein Drei-Länder-Projekt „Perspektiven für die Begabtenförderung“ einzurichten.
„Unter dem Titel »Perspektiven für die Begabtenförderung« haben die Länder Bayern, Hessen und Sachsen ihre enge Zusammenarbeit bei der Umsetzung der KMK-Förderstrategie für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler vereinbart (»Gemeinsame Absichtserklärung« vom 04.12.2015). Die Beteiligung an diesem Projekt steht prinzipiell auch für weitere interessierte Länder offen. – Ziel ist es, den Austausch zwischen Schulen mit speziellen Bildungsangeboten für Begabte sowie zwischen Netzwerken und Beratungsstellen zur Begabtenförderung zu organisieren, um von den Erfahrungen der jeweils anderen Länder zu partizipieren und mittelfristig gemeinsame Projekte zur Qualitätsentwicklung zu installieren.“ (Quelle KM Hessen)
Dieses Vorgehen hat bereits einen Tag vor der Eröffnung der Konferenz auf einer Sitzung der KMK (03.12.2024) zu erheblichem Unmut geführt. „Normalerweise hatten wir erwartet, dass diese Teamaufgabe auch im Team weiter vorangebracht wird“ so Hamburgs Bildungssenator Rabe. Das Bildungsmagazin „News4Teachers“ erläutert: „Traditionell war Begabtenförderung ein Steckenpferd der Konservativen, bei linken Politikern stand sie lange unter dem Verdacht der Eliteförderung. Diese Spaltung hoffte man spätestens mit der gemeinsamen Förderstrategie überwunden zu haben. – Hessens Kultusminister Lorz hingegen betonte, die unionsgeführten Länder hätten eine längere Tradition, Begabte zu fördern. «Deshalb glauben wir, dass wir etwas vorzuzeigen haben», sagte er. Spaenle (Bayern) schlug in dieselbe Kerbe: Für Länder mit der Union an der Spitze habe die Unterstützung für Talente einen zentralen Platz in der Agenda.“ (News4Teachers) (Ähnlich die Presseinformation des sächsischen Kultusministeriums)
Die Reaktion der Kultusminister mit Zugehörigkeit zu SPD, Grünen oder Linken lässt nicht lange auf sich warten. Sie tagen bereits im Februar 2016 in Hamburg. In der Pressemitteilung berichtet die rheinland-pfälzische Kultusministerin Reiß, Gastgeberin der Hamburger Tagung, über die – nun im Gegenzug – gemeinsame Strategie der 13 „linken“ Länder:
„Gemeinsam wollen wir die Konzepte zur Förderung leistungsstarker oder besonders begabter Schülerinnen und Schüler ausbauen und intensivieren, auch durch einen Austausch untereinander. So wollen wir Handreichungen und Unterrichts- und Beratungsmaterialien austauschen sowie länderübergreifend Hospitationen und wechselseitige Weiterbildung ermöglichen.“ (Presseinformation Bildungssenator Hamburg)
Die Konferenz der Dreizehn verabschiedet die Mainzer Erklärung „Begabung als Chance nutzen“, in der die inhaltlichen und organisatorischen Ziele der Kooperation präzisiert werden.
Der Start der Initiative
Die grundsätzliche Zustimmung von KMK und BMBF zu dem „Vorschlag für eine gemeinsame Initiative von Bund und Ländern zur Förderung leistungstarker und poteziell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler“ erfolgt im November 2016. Vor den abschließenden Beratungen wird die Länderumfrage aktualisiert und erweitert, denn – so der Schulausschuss der KMK zur Begründung seines Vorschlags: „Kern der ersten Phase der Initiative ist eine modulare Struktur, in deren Rahmen (die) Schulen schulische und außerunterrichtliche Strategien und Maßnahmen zur Förderung leistungsstarker und potenziell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler entwickeln bzw. weiterentwickeln.“ (405. Schulausschuss, Nov. 2016)
Die Initiative startet Anfang 2018. In der Presseinformation des Hessischen Kultusministeriums vom 21.02.2018 stellt Kultusminister Lorz – die Zielsetzungen der Förderinitiative auf den schulpädagogischen Punkt bringend – fest: „Damit richtet sich alle Energie des Projekts auf den Kern guten Unterrichts – die individuelle Förderung.“ In allen Planungen von BMBF und KMK seit den 90er Jahren ist individuelle Förderung, und damit die Veränderung von Unterricht, das zentrale Ziel, von dem aus alle weiteren Ziele sich entwickeln sollen. (in Hessen)
Texte zu den inhaltlichen Aspekten der Initiative und erste Forschungsergebnisse dazu hier